Springe. In den vergangenen Wochen sind diverse gleichlautende Beschwerden aus der Bevölkerung über die Glasfaserverlegung bei der Stadt Springe eingegangenen. Zur Erläuterung gibt die Stadtverwaltung einige Informationen bekannt.
Auftraggeber für die Glasfaserverlegung ist die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH aus Borken. Die mih GmbH aus Horstmar ist von der Deutschen Glasfaser beauftragter Nachunternehmer für den Tiefbau. Die Stadt Springe ist als Eigentümer der öffentlichen Flächen, in denen die Leitungsverlegung erfolgt, durch Beistellung der Grundstücke nach dem Telekommunikationsgesetz beteiligt. Sachschäden, die von der Baufirma am Privateigentum der Anlieger wie beispielsweise Einfriedungen verursacht werden, sind privatrechtlich von den Eigentümern selbst gegenüber der mih GmbH oder Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH (Ansprechpartner: Herr Kraftschuk, f.kraftschuk@deutsche-glasfaser.de ) geltend zu machen. Störungen an den Hausanschlussleitungen sind dem jeweiligen Versorgungsträger zu melden. In beiden Fällen ist die Stadt Springe nicht zuständig und kann daher nicht tätig werden.
Sollten im Rahmen der Glasfaserverlegung Leitungen in öffentlichen Rasenflächen verlegt worden sein, kann eine Einsaat der Flächen jahreszeitenbedingt erst im kommenden Frühjahr erfolgen. Es ist also normal, dass die Flächen bisher nicht eingesät wurden. Soweit zur Leitungsverlegung Asphaltflächen aufgebrochen werden mussten, werden diese im Anschluss zunächst provisorisch mit Schotter oder Pflastersteinen geschlossen. Ein sofortiger Asphalteinbau würde in kürzester Zeit zu Rissen und/oder Löchern führen. Hintergrund ist, dass sich der durch die Baumaßnahme aufgelockerte Boden zunächst wieder verdichten (setzen) muss. Dieser Prozess dauert etwa 6 bis 9 Wochen. Witterungsbedingt kann sich der Asphalteinbau aber weiter verzögern, denn es darf dabei weder zu nass, noch nicht zu kalt sein.
Als Eigentümer der Flächen ist die Stadt Springe aber selbstverständlich an einer ordnungsgemäßen Wiederherstellung sämtlicher aufgebrochener Flächen interessiert. Mängel bei der Widerherstellung oder nur mit Sand verfüllte Asphaltaufbrüche können dem zuständigen Sachbearbeiter Uwe Schramm unter 05041-73513 oder uwe.schramm@springe.de gemeldet werden. Eine Dringlichkeit ist dabei aber erst gegeben, wenn der Mangel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Dies ist nach herrschender gerichtlicher Auffassung erst der Fall, wenn eine Stolperkante von mehr als 2,5 cm Höhe oder Tiefe gegeben ist.