Region. Die Landesregierung schafft die Chance für mehr Freiflächen-Photovoltaik in benachteiligten Gebieten, also in Gebieten mit landwirtschaftlich, weniger effektiv, nutzbaren Böden. Dazu hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, die Freiflächensolar-Verordnung („Verordnung über den Zuschlag bei Ausschreibungen für Freiflächensolaranlagen in benachteiligten Gebieten“) zu ändern.

Ziel ist es, die mögliche Zuschlagsgrenze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen von 150 Megawatt auf 500 Megawatt je Kalenderjahr zu installierender Leistung zu erhöhen. Die Änderung hat die „Taskforce Energiewende“ vorgeschlagen, die von der Landesregierung zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien ins Leben gerufen wurde.

„Niedersachsen hat sich einen jährlichen Zubau von fünf Gigawatt im Bereich der Photovoltaik vorgenommen“, so Niedersachsens Energieminister Christian Meyer. „Dazu brauchen wir neben Dächern und versiegelten Flächen auch dringend die Freiflächen oder Agri-PV, vorzugsweise auf sehr trockenen, wiederzuvernässenden Flächen oder solchen mit geringer Bodengüte.“ Damit geeignete Projekte keine großen Hürden nehmen müssen, wird von der aktuellen „Opp-In-Möglichkeit“ des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Gebrauch gemacht, so der Minister: „Wir heben den Deckel an, so können mehr Vorhaben an PV-Ausschreibungen teilnehmen.“

Das hohe Interesse an Freiflächen-PV zeigen die jüngsten Ausschreibungen. Mit mehr als 500 Geboten, einer Leistung von 4650 MW und einem Volumen von 1610 MW war die jüngste Ausschreibung der Bundesnetzagentur mehr als überzeichnet. In Niedersachsen wurden sechs Zuschläge für 169 MW erteilt. Energieminister Meyer: „Wir brauchen ein höheres Ausschreibungsvolumen, um die Ausbauziele zu erreichen – und zwar bundesweit. Das Solarpaket der Bundesregierung ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und wird den Ausbau befördern.“

Bildquelle und Bericht LeineOn